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Was ist der Unterschied zwischen WCAG-Stufe A und AA in der Praxis?

Herausgegeben von Decareto
·
4 Minuten lesen
·
September 7, 2026
Zweigeteilte Glastreppe in minimalistischem weißem Raum, untere Stufe in kühlem Blau, obere in warmem Gold mit eingravierten Rollstuhlsymbolen.
Inhaltsübersicht

Der wesentliche Unterschied zwischen WCAG-Stufe A und AA liegt im Umfang der abgedeckten Zugänglichkeitsanforderungen: Stufe A definiert die absoluten Mindestanforderungen, ohne die eine Website für bestimmte Nutzergruppen schlicht nicht nutzbar ist. Stufe AA geht deutlich weiter und schließt Anforderungen ein, die eine breite Nutzbarkeit für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen sicherstellen. Für die meisten gesetzlichen Verpflichtungen in Deutschland und der EU ist AA die relevante Zielmarke.

Wer eine Website auf Barrierefreiheit prüfen möchte, stößt unweigerlich auf diese Unterscheidung. Die folgenden Abschnitte beantworten die häufigsten Fragen rund um die beiden Konformitätsstufen, ihre rechtliche Bedeutung und die praktischen Schritte auf dem Weg zu WCAG AA.

Welche konkreten Anforderungen unterscheiden Stufe A von AA?

Stufe A umfasst die grundlegendsten Erfolgskriterien der WCAG, ohne die eine Website für bestimmte Nutzergruppen vollständig unzugänglich wäre. Stufe AA ergänzt diese Basis um weitere Kriterien, die eine deutlich breitere Zugänglichkeit gewährleisten, insbesondere in den Bereichen Kontrast, Tastaturnavigation und Lesbarkeit. Zusammen bilden beide Stufen das international anerkannte Mindestmaß für barrierefreie Websites.

Konkret enthält Stufe A Anforderungen wie:

  • Alternativtexte für alle informationstragenden Bilder
  • Untertitel für vorab aufgezeichnete Videos mit Ton
  • Grundlegende Tastaturbedienbarkeit aller Funktionen
  • Keine Inhalte, die Anfälle auslösen können
  • Seitentitel, die den Inhalt beschreiben

Stufe AA fügt unter anderem hinzu:

  • Mindestkontrastanforderungen für Text (Verhältnis von 4,5:1 für normalen Text, 3:1 für großen Text)
  • Untertitel auch für Live-Übertragungen
  • Sichtbarer Tastaturfokus bei der Navigation
  • Mehrere Wege zur Navigation innerhalb einer Website
  • Fehlererkennung und -beschreibung bei Formularen
  • Konsistente Navigation und Bezeichnungen seitenübergreifend

Der Sprung von A nach AA ist damit kein kleiner Schritt: Stufe AA enthält in WCAG 2.2 insgesamt deutlich mehr Erfolgskriterien als Stufe A allein. Viele dieser Kriterien betreffen Aspekte, die im Alltag stark sichtbar sind, etwa den Farbkontrast von Schaltflächen oder die Erkennbarkeit des Fokus beim Tabben durch ein Formular.

Welche Barrieren bleiben bei nur Stufe A bestehen?

Wer ausschließlich Stufe A erfüllt, schließt bestimmte Nutzergruppen nach wie vor aus oder erschwert ihnen die Nutzung erheblich. Besonders betroffen sind Menschen mit Sehbeeinträchtigungen, ältere Nutzerinnen und Nutzer sowie Personen, die auf Tastaturnavigation angewiesen sind.

Typische Barrieren, die bei reiner A-Konformität bestehen bleiben:

  • Unzureichende Farbkontraste: Helles Grau auf weißem Hintergrund oder schwach lesbare Buttons sind bei Stufe A noch erlaubt. Viele Menschen mit Sehschwäche können solche Inhalte kaum entziffern.
  • Fehlender sichtbarer Fokusindikator: Ohne deutlich erkennbaren Fokus können Tastaturnutzerinnen und -nutzer nicht nachverfolgen, wo sie sich auf der Seite befinden.
  • Unklare Fehlermeldungen: Formulare, die lediglich ein rotes Feld anzeigen, ohne den Fehler zu beschreiben, sind auf Stufe A noch nicht ausgeschlossen.
  • Inkonsistente Navigation: Wenn Menüs und Bezeichnungen von Seite zu Seite variieren, entstehen Orientierungsprobleme, die Stufe A nicht adressiert.
  • Fehlende Untertitel bei Live-Inhalten: Gehörlose Nutzerinnen und Nutzer sind bei Live-Streams ohne Echtzeit-Untertitel ausgeschlossen.

Kurz gesagt: Eine Website, die nur Stufe A erfüllt, kann für viele Menschen mit Behinderungen noch immer schwer oder gar nicht nutzbar sein. Sie ist technisch nicht komplett unzugänglich, aber weit von einer inklusiven Nutzererfahrung entfernt.

Welche Stufe ist nach BFSG und BITV rechtlich vorgeschrieben?

Sowohl das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) als auch die BITV 2.0 verlangen die Erfüllung von WCAG-Stufe AA. Stufe A allein reicht für die gesetzliche Konformität in Deutschland und im EU-Kontext nicht aus. Das BFSG, das auf dem European Accessibility Act basiert, gilt seit Juni 2025 für eine breite Palette digitaler Produkte und Dienstleistungen.

Die BITV 2.0 ist bereits seit Jahren für öffentliche Stellen verbindlich und orientiert sich ebenfalls an WCAG AA. Für private Unternehmen, die unter das BFSG fallen, gilt dasselbe Anforderungsniveau. Wer also eine Website auf Barrierefreiheit prüfen lässt oder einen Barrierefreiheitstest durchführt, sollte immer AA als Zielmarke setzen.

Wichtig: Die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen lässt sich nicht allein durch das Bestehen eines automatisierten Scans nachweisen. Ein gutes Testergebnis ist ein nützlicher Hinweis, aber kein rechtliches Zertifikat. Für eine belastbare Einschätzung der Konformität empfiehlt sich die Kombination aus automatisierten Tests und manueller Prüfung, idealerweise durch spezialisierte Dienstleister.

Wie schwer ist es, von Stufe A auf AA aufzusteigen?

Der Aufwand für den Schritt von Stufe A zu Stufe AA hängt stark vom Ausgangszustand der Website ab. Für viele Websites ist der Unterschied überschaubar, wenn die grundlegende HTML-Struktur sauber umgesetzt ist. Kritische AA-Anforderungen wie Farbkontraste und Fokusindikatoren lassen sich oft mit gezielten CSS-Anpassungen lösen.

Herausfordernd wird der Aufstieg auf AA vor allem dann, wenn:

  • Formulare komplex sind und keine strukturierten Fehlermeldungen enthalten
  • Das Design auf sehr hellen oder sehr niedrigkontrastigen Farbpaletten basiert
  • Interaktive Elemente (Dropdowns, Modals, Tabs) nicht mit der Tastatur bedienbar sind
  • Live-Inhalte ohne Untertitelungslösung eingebunden werden

In der Praxis zeigt sich: Wer beim Aufbau einer Website von Anfang an die WCAG-AA-Kriterien berücksichtigt, hat deutlich weniger Nachbesserungsaufwand als jemand, der eine bestehende Website nachträglich anpassen muss. Für bereits bestehende Websites empfiehlt sich eine priorisierte Vorgehensweise: Zunächst kritische Barrieren beseitigen, die grundlegende Funktionen blockieren, dann schwerwiegende Probleme angehen, die wesentliche Aufgaben einschränken.

Reicht ein automatischer Scan, um WCAG-AA-Konformität zu prüfen?

Nein, ein automatischer Scan allein reicht nicht aus, um WCAG-AA-Konformität vollständig zu prüfen. Automatisierte Tools decken typischerweise etwa 30 bis 50 Prozent aller möglichen Barrierefreiheitsprobleme ab. Viele AA-relevante Kriterien lassen sich nur durch manuelle Tests zuverlässig bewerten.

Was automatisierte Tests leisten können:

  • Fehlende oder leere Alternativtexte erkennen
  • Farbkontrastwerte berechnen und mit den WCAG-Schwellenwerten vergleichen
  • Fehlende Formular-Labels und ARIA-Attribute identifizieren
  • Strukturelle HTML-Fehler aufdecken, die Screenreader behindern
  • Fehlende Seitentitel oder Sprachattribute erkennen

Was nur manuell geprüft werden kann:

  • Ob Alternativtexte inhaltlich sinnvoll und beschreibend sind
  • Ob alle interaktiven Elemente per Tastatur erreichbar und bedienbar sind
  • Ob die sichtbare Reihenfolge von Inhalten mit der Reihenfolge im HTML-Code übereinstimmt
  • Ob Inhalte für Screenreader-Nutzerinnen und -nutzer verständlich vorgelesen werden
  • Ob Zoom-Funktionen korrekt funktionieren

Ein gutes Ergebnis im automatisierten Web Accessibility Check ist daher eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für tatsächliche Barrierefreiheit. Ein schlechtes Ergebnis hingegen zeigt mit Sicherheit an, dass Handlungsbedarf besteht. Automatisierte Tests sind besonders wertvoll als erster Schritt: Sie helfen dabei, grobe Fehler schnell zu identifizieren und einzuschätzen, ob eine Website überhaupt für ein manuelles Audit bereit ist.

Was passiert, wenn eine Website nur Stufe A erfüllt?

Wenn eine Website lediglich WCAG-Stufe A erfüllt, aber nicht Stufe AA, entspricht sie nicht den Anforderungen des BFSG und der BITV 2.0. Das bedeutet, dass betroffene Unternehmen und Organisationen rechtliche Risiken eingehen, da die gesetzliche Mindestanforderung in Deutschland und der EU bei AA liegt.

Praktisch ergeben sich daraus mehrere Konsequenzen:

  • Rechtliches Risiko: Unternehmen, die unter das BFSG fallen, können bei Nichterfüllung der AA-Anforderungen Gegenstand von Beschwerden und behördlichen Verfahren werden. Für eine konkrete rechtliche Einschätzung der eigenen Situation sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden.
  • Ausschluss von Nutzergruppen: Ohne AA-Konformität sind bestimmte Nutzergruppen, insbesondere Menschen mit Sehbeeinträchtigungen und Tastaturnutzerinnen und -nutzer, weiterhin benachteiligt.
  • Reputationsrisiko: Barrierefreiheit wird zunehmend als Qualitätsmerkmal wahrgenommen. Websites, die erkennbar hinter dem Standard zurückbleiben, können das Vertrauen von Kundinnen und Kunden beeinträchtigen.
  • Fehlende Barrierefreiheitserklärung: Wer AA nicht erfüllt, kann keine korrekte Barrierefreiheitserklärung abgeben, die gesetzlich oft vorgeschrieben ist.

Für Unternehmen, die gerade dabei sind, ihre Website auf Barrierefreiheit zu prüfen, lohnt sich ein strukturierter Ansatz: erst automatisiert scannen, dann priorisieren, dann manuell nachprüfen und schließlich dokumentieren.

Wie decareto Sie bei der WCAG-AA-Prüfung unterstützt

Wir bei decareto haben unsere Accessibility-Software speziell dafür entwickelt, den Einstieg in die WCAG-AA-Prüfung so effizient wie möglich zu gestalten, ohne dabei die Grenzen automatisierter Tests zu verschweigen. Konkret unterstützt decareto Sie dabei:

  • Automatisierter Barrierefreiheitsscan: Unser Tool prüft Ihre Website auf Basis von WCAG 2.1 und 2.2, erkennt Barrieren wie fehlende Alternativtexte, Kontrastprobleme und fehlerhafte ARIA-Attribute und gibt Ihnen einen klaren Risiko-Score.
  • Priorisierung nach Schweregrad: Gefundene Probleme werden nach kritisch, schwerwiegend, mittel und geringfügig eingestuft, damit Sie wissen, wo Sie zuerst ansetzen sollten.
  • Manuelle Ergänzung: Probleme, die nur manuell erkennbar sind, können direkt im Report erfasst und dem Audit hinzugefügt werden, für eine vollständige Dokumentation.
  • Dauerhaftes Monitoring: Hunderte von Websites lassen sich kontinuierlich überwachen. Bei Änderungen erhalten Sie automatische Benachrichtigungen, sodass neu entstandene Barrieren nicht unbemerkt bleiben.
  • Report-Sharing und Whitelabel: Barrierefreiheits-Reports können direkt mit Kunden geteilt werden, auch unter eigenem Logo, ideal für Agenturen und externe Beraterinnen und Berater.
  • BITV-konforme Prüfbasis: Unsere Scans orientieren sich an den relevanten Standards für den deutschen Markt, einschließlich WCAG und BITV.

Wenn Sie Ihre Website auf Barrierefreiheit prüfen möchten und dabei einen klaren, strukturierten Überblick über Ihren AA-Status benötigen, testen Sie decareto jetzt kostenlos: Jetzt kostenlos starten und sehen Sie in wenigen Minuten, wo Ihre Website steht.

Dieser Text wurde mit Hilfe von KI erstellt und könnte Fehler beinhalten.

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