Videos auf Barrierefreiheit gemäß WCAG zu testen bedeutet, systematisch zu prüfen, ob Videoinhalte für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglich sind, einschließlich Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen. Dazu gehören Untertitel, Audiodeskriptionen, Transkripte und die Bedienbarkeit des Videoplayers selbst. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um den Video-Barrierefreiheitstest, von den relevanten WCAG-Kriterien bis hin zu den Grenzen automatisierter Tools.
Welche WCAG-Kriterien gelten speziell für Videos?
Videos fallen in der WCAG 2.1 und 2.2 unter die Richtlinie 1.2 „Zeitbasierte Medien“. Dort sind je nach Art des Videos und Konformitätslevel unterschiedliche Anforderungen definiert. Entscheidend ist, ob das Video vorab aufgezeichnet ist oder live übertragen wird und ob es Ton, Bild oder beides enthält.
Die wichtigsten Erfolgskriterien im Überblick:
- 1.2.1 (Level A) – Nur-Audio und Nur-Video: Vorab aufgezeichnete Inhalte, die nur aus Audio oder nur aus Video bestehen, benötigen eine Textalternative oder eine Audiodeskription.
- 1.2.2 (Level A) – Untertitel (vorab aufgezeichnet): Alle vorab aufgezeichneten Videos mit Ton müssen Untertitel enthalten.
- 1.2.3 (Level A) – Audiodeskription oder Medienalternative: Für vorab aufgezeichnete Videos mit Bild und Ton muss entweder eine Audiodeskription oder eine vollständige Textalternative bereitgestellt werden.
- 1.2.4 (Level AA) – Untertitel (live): Auch Live-Videos mit Ton müssen Untertitel anbieten.
- 1.2.5 (Level AA) – Audiodeskription (vorab aufgezeichnet): Vorab aufgezeichnete Videos müssen eine Audiodeskription enthalten, die visuelle Informationen für blinde oder sehbehinderte Nutzende beschreibt.
- 1.2.6 bis 1.2.8 (Level AAA): Gebärdensprachversionen, erweiterte Audiodeskriptionen und vollständige Medienalternativen für alle zeitbasierten Medien.
Für die meisten deutschen Unternehmen, die unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fallen, ist Level AA der relevante Maßstab. Das bedeutet: Untertitel und Audiodeskriptionen sind für vorab aufgezeichnete Videos verpflichtend. Wenn Sie eine WCAG-Prüfung Ihrer Website durchführen, sollten Videoinhalte dabei systematisch berücksichtigt werden.
Was sind die häufigsten Barrierefreiheitsprobleme bei Videos?
Die häufigsten Barrierefreiheitsprobleme bei Videos sind fehlende oder fehlerhafte Untertitel, das Fehlen von Audiodeskriptionen, ein nicht tastaturzugänglicher Videoplayer sowie fehlende Pausemöglichkeiten bei automatisch startenden Videos. Diese Probleme betreffen sowohl gehörlose als auch sehbehinderte und motorisch eingeschränkte Nutzende.
Im Einzelnen treten folgende Schwachstellen besonders häufig auf:
- Fehlende Untertitel: Videos werden ohne jede Untertitelung eingebettet, was gehörlosen und schwerhörigen Nutzenden den Zugang vollständig verwehrt.
- Automatisch generierte Untertitel ohne Korrektur: KI-generierte Untertitel enthalten oft Fehler bei Fachbegriffen, Namen oder schneller Sprache und erfüllen die WCAG-Anforderungen in dieser Form in der Regel nicht.
- Kein Transkript: Besonders bei Nur-Audio-Inhalten fehlt häufig eine Textalternative, die auch für Suchmaschinen wertvoll wäre.
- Audiodeskription fehlt: Visuelle Informationen, die im Ton nicht erklärt werden, sind für blinde Nutzende nicht zugänglich.
- Player nicht per Tastatur bedienbar: Viele eingebettete Videoplayer lassen sich nicht vollständig ohne Maus steuern, was Nutzende mit motorischen Einschränkungen ausschließt.
- Autoplay ohne Pauseoption: Videos, die automatisch starten, können gegen Erfolgskriterium 2.2.2 verstoßen, wenn keine einfache Möglichkeit zum Anhalten besteht.
- Fehlende oder falsche ARIA-Labels am Player: Screenreader können Steuerelemente nicht korrekt vorlesen, wenn Labels fehlen oder inkorrekt gesetzt sind.
Wie testet man Videos manuell auf WCAG-Konformität?
Videos manuell auf WCAG-Konformität zu testen erfordert eine strukturierte Prüfung in mehreren Schritten: Zunächst prüfen Sie die Verfügbarkeit und Qualität von Untertiteln und Audiodeskriptionen, dann die Bedienbarkeit des Players per Tastatur und Screenreader und schließlich das Vorhandensein von Transkripten und Pausemöglichkeiten.
Schritt 1: Untertitel und Audiodeskription prüfen
Aktivieren Sie die Untertitelfunktion des Players und prüfen Sie, ob die Untertitel inhaltlich korrekt, zeitlich synchron und vollständig sind. Achten Sie auf Sprecheridentifikation bei mehreren Personen sowie auf die Beschreibung relevanter Geräusche. Prüfen Sie anschließend, ob eine Audiodeskription verfügbar ist, die visuelle Handlungen und Informationen beschreibt, die im Originalton nicht erwähnt werden.
Schritt 2: Tastaturzugänglichkeit des Players testen
Navigieren Sie ausschließlich mit der Tabulatortaste durch den Player. Alle Steuerelemente, Play, Pause, Lautstärke, Vollbild, Untertitelauswahl, müssen per Tastatur erreichbar und bedienbar sein. Der Fokus muss dabei sichtbar bleiben. Testen Sie außerdem mit einem Screenreader (zum Beispiel NVDA unter Windows oder VoiceOver unter macOS), ob alle Steuerelemente korrekt angesagt werden.
Schritt 3: Autoplay und Bewegung prüfen
Prüfen Sie, ob Videos automatisch starten und ob Nutzende sie einfach anhalten können. Videos, die länger als fünf Sekunden automatisch laufen, müssen pausierbar sein. Bei Videos mit Blitzen prüfen Sie, ob die Blitzfrequenz unter dem Grenzwert von drei Blitzen pro Sekunde liegt, um Anfallsrisiken zu vermeiden (Erfolgskriterium 2.3.1).
Welche Tools helfen beim automatisierten Video-Barrierefreiheitstest?
Automatisierte Tools können beim Video-Barrierefreiheitstest strukturell prüfbare Aspekte erkennen, etwa ob ein Videoelement ein track-Element für Untertitel enthält oder ob Player-Steuerelemente ARIA-Labels tragen. Die inhaltliche Qualität von Untertiteln oder Audiodeskriptionen lässt sich automatisiert jedoch nicht bewerten.
Folgende Kategorien von Tools sind im Einsatz:
- Automatisierte Website-Scanner: Tools wie decareto prüfen Webseiten seitenübergreifend auf WCAG-Kriterien und erkennen strukturelle Probleme, beispielsweise fehlende
track-Elemente, fehlende ARIA-Attribute an Playern oder Autoplay ohne Pauseoption. Sie liefern konkrete Handlungsempfehlungen und priorisieren Probleme nach Schweregrad. - Browser-Extensions: Tools wie axe DevTools oder WAVE können einzelne Seiten auf ARIA-Fehler und fehlende Attribute prüfen, sind jedoch auf manuelle Einzelprüfungen beschränkt und bieten keine seitenübergreifende Überwachung.
- Untertitel-Qualitätsprüfung: Spezialisierte Dienste wie Verbit oder Rev prüfen die inhaltliche Korrektheit von Untertiteln, sind aber keine allgemeinen Accessibility-Tools.
- Screenreader-Tests: NVDA (kostenlos, Windows), JAWS (Windows) und VoiceOver (macOS/iOS) sind unverzichtbar für die manuelle Prüfung der Screenreader-Kompatibilität von Videoplayern.
Wichtig: Kein automatisiertes Tool kann garantieren, dass alle WCAG-Anforderungen für Videos erfüllt sind. Automatisierte Scans decken typischerweise strukturelle Probleme ab, während inhaltliche Qualität, korrekte Synchronisation und die Verständlichkeit von Audiodeskriptionen immer einer manuellen Prüfung bedürfen.
Reichen automatisch generierte Untertitel für WCAG-Konformität aus?
Automatisch generierte Untertitel, etwa durch YouTube oder KI-Dienste, reichen für WCAG-Konformität in der Regel nicht aus. Die WCAG fordert Untertitel, die korrekt, synchron und vollständig sind. Automatisch erzeugte Untertitel erfüllen diese Anforderungen ohne manuelle Nachbearbeitung häufig nicht zuverlässig genug.
Die WCAG 2.1 definiert in Erfolgskriterium 1.2.2 Untertitel als Äquivalent zum gesprochenen Ton, einschließlich Sprecheridentifikation und relevanter Geräusche. Automatisch generierte Untertitel weisen typischerweise folgende Schwachstellen auf:
- Fehler bei Fachbegriffen, Eigennamen und Akzenten
- Fehlende Interpunktion, die das Leseverständnis beeinträchtigt
- Keine Sprecheridentifikation bei mehreren Personen
- Fehlende Beschreibung von Geräuschen oder Musik
- Zeitliche Verschiebungen zwischen gesprochenem Wort und Untertitel
Wenn Sie automatisch generierte Untertitel verwenden möchten, müssen diese vor der Veröffentlichung sorgfältig manuell geprüft und korrigiert werden. Erst dann können sie als konform im Sinne der WCAG betrachtet werden. Für professionelle Videoproduktionen empfiehlt sich die Beauftragung eines Untertiteldienstleisters oder die Nutzung von Untertitel-Editoren, die eine Qualitätssicherung ermöglichen.
Was ist der Unterschied zwischen Audiodeskription und Medienalternative?
Eine Audiodeskription ist eine zusätzliche Tonspur, die visuelle Informationen im Video verbal beschreibt, während eine Medienalternative ein vollständiges Textdokument ist, das sowohl den gesprochenen Inhalt als auch alle relevanten visuellen Informationen eines Videos schriftlich wiedergibt. Beide dienen dazu, blinden und sehbehinderten Menschen den Zugang zu Videoinhalten zu ermöglichen, unterscheiden sich aber in Format und Einsatzbereich.
Audiodeskription
Eine Audiodeskription wird in die Pausen des Originaltons eingebettet und beschreibt, was im Bild zu sehen ist: Handlungen, Mimik, Szenenwechsel, Texte im Bild oder andere visuelle Details, die für das Verständnis relevant sind. Beispiel: „Die Sprecherin zeigt auf ein Diagramm mit steigenden Balken.“ Die Audiodeskription bleibt eng an das laufende Video gebunden und wird parallel dazu konsumiert. Sie ist das bevorzugte Format gemäß WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Level AA).
Medienalternative
Eine Medienalternative ist ein eigenständiges Textdokument, das den gesamten Inhalt des Videos, also gesprochenen Text und visuelle Informationen, vollständig abbildet. Sie kann als Transkript auf der Webseite veröffentlicht werden und erfüllt bei vorab aufgezeichneten Videos die Anforderung aus Erfolgskriterium 1.2.3 (Level A) als Alternative zur Audiodeskription. Eine Medienalternative eignet sich besonders, wenn das Einbetten einer separaten Audiodeskriptionsspur technisch nicht möglich ist.
Für Level AA reicht eine Medienalternative allein nicht aus: Hier ist zusätzlich eine Audiodeskription gemäß 1.2.5 erforderlich. Wer also Level AA anstrebt, was für Websites gilt, die unter das BFSG fallen, muss Audiodeskriptionen bereitstellen und kann die Medienalternative ergänzend anbieten.
So unterstützt decareto beim Barrierefreiheitstest von Websites
Videos sind nur ein Teil der Barrierefreiheitsanforderungen, die Websites erfüllen müssen. Wir bei decareto helfen Ihnen, Ihre gesamte Website systematisch auf WCAG-, BITV- und BFSG-Anforderungen zu prüfen, einschließlich struktureller Videoprobleme wie fehlender Untertitel-Elemente, fehlender ARIA-Labels an Playern oder Autoplay ohne Pauseoption.
Was decareto konkret leistet:
- Automatisierter Scan aller Unterseiten: Wir scannen Ihre gesamte Website, nicht nur einzelne Seiten, und erkennen typischerweise rund 90 Arten von Barrierefreiheitsproblemen, priorisiert nach Schweregrad.
- Konkrete Handlungsempfehlungen: Zu jedem gefundenen Problem, ob fehlender Alt-Text, falsche ARIA-Attribute oder mangelnde Tastaturnavigation, liefern wir klare Hinweise zur Behebung, verständlich für Entwickler und Berater.
- Dauerhaftes Monitoring: Hunderte Websites lassen sich kontinuierlich überwachen. Bei Änderungen erhalten Sie automatische Benachrichtigungen, damit neue Barrieren sofort erkannt werden.
- Reports direkt teilbar: Barrierefreiheits-Reports können direkt mit Ihren Kunden geteilt werden, mit Whitelabel-Option unter Ihrem eigenen Logo.
- Kombination mit Datenschutz: In einem einzigen Scan prüfen wir sowohl Barrierefreiheit als auch Datenschutz, was doppelte Arbeit vermeidet und Synergien schafft.
Beachten Sie: Automatisierte Scans identifizieren strukturelle und technische Probleme, können jedoch die inhaltliche Qualität von Untertiteln oder Audiodeskriptionen nicht bewerten. Für eine vollständige WCAG-Konformitätsprüfung sind manuelle Tests weiterhin notwendig. Unser Tool unterstützt Ihre Compliance-Arbeit, ersetzt aber nicht die fachliche Beurteilung durch qualifizierte Expertinnen und Experten.
Starten Sie jetzt und testen Sie Ihre Website auf Barrierefreiheit mit decareto, oder melden Sie sich an und prüfen Sie Ihre erste Website kostenlos.
Dieser Text wurde mit Hilfe von KI erstellt und könnte Fehler beinhalten.
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