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Welche Barrierefreiheitspflichten gelten für Web-Agenturen seit dem BFSG?

Herausgegeben von Decareto
·
4 Minuten lesen
·
September 2, 2026
Futuristische Rampe führt zu leuchtendem digitalen Eingang über minimalistischem Schreibtisch, symbolisiert barrierefreien Webzugang.
Inhaltsübersicht

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) auch für viele private Unternehmen und damit für einen Großteil der Websites, die Web-Agenturen für ihre Kunden entwickeln und betreuen. Für Agenturen bedeutet das: Barrierefreiheit ist kein optionales Feature mehr, sondern eine gesetzliche Anforderung, die Projekte, Haftungsfragen und Kundenbeziehungen direkt beeinflusst. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen, die sich Agenturen rund um das BFSG stellen.

Für welche Websites gilt das BFSG konkret?

Das BFSG gilt für Websites und mobile Anwendungen von Unternehmen, die Verbrauchern Produkte oder Dienstleistungen anbieten, sofern das Unternehmen mehr als zehn Beschäftigte hat oder einen Jahresumsatz von mehr als zwei Millionen Euro erzielt. Kleinstunternehmen unterhalb dieser Schwellenwerte sind ausgenommen. Betroffen sind unter anderem Online-Shops, Buchungsportale, Banking-Anwendungen und viele weitere digitale Dienste.

Konkret richtet sich das BFSG an Anbieter bestimmter Produktkategorien und Dienstleistungen, die im Anhang des Gesetzes aufgeführt sind. Dazu zählen insbesondere:

  • E-Commerce-Websites, auf denen Verbraucher Waren oder Dienstleistungen kaufen können
  • Websites von Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistern
  • Websites von Anbietern elektronischer Kommunikationsdienste
  • Websites, über die Personenbeförderungsdienstleistungen gebucht werden
  • Websites von Anbietern audiovisueller Mediendienste

Wichtig für Agenturen: Auch wenn das BFSG formal den Websitebetreiber als Pflichtigen adressiert, sind Agenturen als Entwickler und Dienstleister mittelbar betroffen. Wer eine nicht konforme Website ausliefert, riskiert Kundenbeschwerden, Nacharbeiten auf eigene Kosten und im schlimmsten Fall vertragliche Haftungsansprüche. Websites öffentlicher Stellen unterlagen bereits zuvor strengeren Regelungen nach der EU-Richtlinie 2016/2102, die in Deutschland durch die BITV 2.0 umgesetzt wurde.

Welche konkreten Anforderungen müssen barrierefreie Websites erfüllen?

Barrierefreie Websites müssen die Anforderungen der WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA erfüllen. Diese Richtlinien der W3C Web Accessibility Initiative definieren vier Grundprinzipien: Websites müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Das BFSG verweist auf die europäische Norm EN 301 549, die ihrerseits auf die WCAG aufbaut.

In der Praxis bedeutet das für die technische Umsetzung einer Website unter anderem:

  • Alternativtexte: Alle informativen Bilder benötigen beschreibende Alt-Texte, damit Screenreader sie vorlesen können
  • Tastaturnavigation: Sämtliche Funktionen einer Website müssen ohne Maus, allein per Tastatur, erreichbar und bedienbar sein
  • Farbkontraste: Text muss ausreichende Kontrastverhältnisse zum Hintergrund aufweisen (mindestens 4,5:1 für normalen Text)
  • Seitenstruktur: Überschriften, Navigationsbereiche und Inhaltsbereiche müssen semantisch korrekt im HTML ausgezeichnet sein
  • Formularbeschriftungen: Jedes Formularfeld braucht eine programmatisch verknüpfte Beschriftung
  • Videountertitel: Videoinhalte mit Ton benötigen Untertitel oder Transkripte

Neben den technischen Anforderungen verlangt das BFSG außerdem eine Barrierefreiheitserklärung. Dieses Dokument muss auf der Website veröffentlicht werden und Auskunft geben über den aktuellen Konformitätsstand, bekannte Mängel und deren Begründung sowie einen Kontaktweg für Rückmeldungen von Nutzern. Viele Agenturen unterschätzen diesen Dokumentationsbedarf bei der Projektplanung.

Zu beachten ist: Das Bestehen eines automatisierten Barrierefreiheitstests bedeutet nicht automatisch vollständige rechtliche Konformität. Automatisierte Tests decken schätzungsweise 30 bis 50 Prozent aller möglichen Barrieren ab. Bestimmte Probleme, etwa ob Alternativtexte inhaltlich sinnvoll sind oder ob die Lesereihenfolge der visuellen Darstellung entspricht, lassen sich nur durch manuelle Prüfung bewerten.

Welche Haftungsrisiken tragen Web-Agenturen bei BFSG-Verstößen?

Web-Agenturen tragen beim BFSG keine direkte gesetzliche Haftung gegenüber Behörden, da das Gesetz den Anbieter des Dienstes, also den Kunden der Agentur, als Verantwortlichen benennt. Indirekte Haftungsrisiken entstehen jedoch aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden, insbesondere wenn Barrierefreiheit vertraglich zugesichert wurde oder als selbstverständlicher Bestandteil eines professionellen Webprojekts erwartet werden kann.

Konkret können folgende Szenarien für Agenturen problematisch werden:

  • Gewährleistungsansprüche: Wenn ein Auftraggeber eine Website in Auftrag gibt, die gesetzlichen Anforderungen genügen soll, und diese nicht barrierefrei ausgeliefert wird, können Mängelansprüche entstehen
  • Nachbesserungskosten: Agenturen, die Barrierefreiheit nicht von Anfang an einplanen, müssen häufig aufwendige Nacharbeiten leisten, die den ursprünglichen Projektrahmen sprengen
  • Reputationsschäden: Kunden, die wegen fehlender Barrierefreiheit Beschwerden erhalten oder von Aufsichtsbehörden kontaktiert werden, machen die beauftragte Agentur dafür mitverantwortlich
  • Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen: Mitbewerber können BFSG-Verstöße unter Umständen wettbewerbsrechtlich abmahnen, was den Druck auf Betreiber und indirekt auf deren Dienstleister erhöht

Der sicherste Weg für Agenturen ist es, Barrierefreiheit als festen Bestandteil des Entwicklungsprozesses zu verankern und Kunden proaktiv über ihre Pflichten zu informieren. Eine klare vertragliche Regelung, welche Konformitätsstufe die Agentur schuldet und welche Verantwortung beim Kunden liegt, schützt beide Seiten. Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung; für konkrete Vertragsfragen empfiehlt sich die Konsultation einer Kanzlei.

Wie läuft ein professionelles Barrierefreiheits-Audit für Websites ab?

Ein professionelles Barrierefreiheits-Audit für Websites kombiniert automatisierte Scans mit manuellen Prüfschritten. Der automatisierte Teil analysiert den HTML-Code jeder Seite auf Konformität mit den WCAG-Regeln und identifiziert technische Fehler schnell und reproduzierbar. Der manuelle Teil prüft Aspekte, die kein Algorithmus zuverlässig bewerten kann, etwa die inhaltliche Qualität von Alternativtexten oder die logische Lesereihenfolge.

Automatisierte Prüfung

Im automatisierten Teil eines Audits werden typischerweise alle relevanten Unterseiten einer Website systematisch gescannt. Dabei werden unter anderem fehlende Alternativtexte, fehlerhafte ARIA-Attribute, unzureichende Farbkontraste, fehlende Formular-Labels und strukturelle HTML-Fehler erkannt. Gute Barrierefreiheitssoftware priorisiert die gefundenen Probleme nach Schweregrad und liefert konkrete Hinweise zur Behebung, idealerweise mit Code-Beispielen, die Entwickler direkt umsetzen können.

Manuelle Prüfung

Manuell zu prüfen sind insbesondere die Tastaturbedienbarkeit (lassen sich alle Funktionen ohne Maus erreichen?), die Qualität und Sinnhaftigkeit von Alternativtexten, die Verständlichkeit von Fehlermeldungen und Formularen sowie das Verhalten komplexer interaktiver Elemente wie Modaldialoge oder Carousels. Die Web Accessibility Initiative hat für manuelle Schnelltests Checklisten veröffentlicht, die als Orientierung dienen können.

Am Ende eines vollständigen Audits steht ein dokumentierter Report, der den Konformitätsstand festhält, identifizierte Probleme auflistet und als Grundlage für die gesetzlich vorgeschriebene Barrierefreiheitserklärung dient. Ein gutes Ergebnis im automatisierten Scan ist eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für Barrierefreiheit. Das bedeutet: Ein schlechtes Scan-Ergebnis zeigt mit Sicherheit Handlungsbedarf an, während ein gutes Ergebnis nur den technischen Grundstein legt.

Wie können Agenturen Barrierefreiheit effizient für viele Kunden-Websites skalieren?

Agenturen, die Barrierefreiheit für mehrere Kunden-Websites gleichzeitig verantworten, brauchen einen strukturierten Prozess und geeignete Software. Der Schlüssel liegt darin, Barrierefreiheitsprüfungen nicht als einmalige Projektaufgabe zu behandeln, sondern als kontinuierlichen Bestandteil des Website-Betriebs. Websites verändern sich durch Content-Updates, neue Features oder Drittanbieter-Skripte, was jederzeit neue Barrieren einführen kann.

Effiziente Skalierung gelingt durch folgende Ansätze:

  • Automatisiertes Monitoring: Statt Websites nur einmalig zu prüfen, werden sie dauerhaft überwacht. Bei Änderungen löst das System automatische Benachrichtigungen aus, sodass neue Probleme frühzeitig erkannt werden
  • Standardisierte Audit-Prozesse: Einheitliche Prüfabläufe und Berichtsformate sparen Zeit und sorgen für konsistente Ergebnisse über alle Kundenprojekte hinweg
  • Klare Handlungsempfehlungen: Reports, die konkrete Maßnahmen benennen und nach Priorität sortieren, ermöglichen es Entwicklern, effizient zu arbeiten, ohne selbst in die WCAG-Dokumentation eintauchen zu müssen
  • White-Label-Reporting: Externe Dienstleister können Reports unter eigenem Logo an Kunden weitergeben, was den professionellen Auftritt stärkt und den administrativen Aufwand reduziert
  • Kombination mit Datenschutz-Audits: Wer Barrierefreiheit und Datenschutz in einem einzigen Workflow prüft, vermeidet doppelte Arbeit und kann Kunden einen ganzheitlichen Compliance-Überblick bieten

Kostenlose Einzeltools wie Lighthouse oder WAVE eignen sich für punktuelle Prüfungen, bieten aber keine Gesamtsicht über mehrere Websites, keine laufende Überwachung und keine strukturierte Dokumentation. Für Agenturen, die Barrierefreiheit als skalierbare Dienstleistung anbieten möchten, reichen sie nicht aus.

Wie decareto Agenturen bei der BFSG-Compliance unterstützt

Wir bei decareto haben unsere Plattform gezielt für die Anforderungen von Web-Agenturen und Compliance-Teams entwickelt, die Barrierefreiheit für viele Websites gleichzeitig verantworten. Unsere Software unterstützt Sie dabei, Websites Ihrer Kunden strukturiert auf Barrieren zu prüfen, Ergebnisse nachvollziehbar zu dokumentieren und Veränderungen kontinuierlich zu überwachen.

Was decareto konkret bietet:

  • Automatisierte Barrierefreiheits-Scans nach WCAG 2.1/2.2, BITV und BFSG, die Dutzende Barriere-Typen erkennen, von fehlenden Alt-Texten über fehlerhafte ARIA-Attribute bis zu Kontrastproblemen
  • Priorisierte Ergebnisse nach Schweregrad mit konkreten, entwicklerverständlichen Handlungsempfehlungen, die aus einem Audit direkt einen Maßnahmenplan machen
  • Dauerhaftes Monitoring mit automatischen Benachrichtigungen bei Änderungen, damit neue Barrieren nicht unbemerkt bleiben
  • White-Label-Reports, die Sie unter Ihrem eigenen Logo an Kunden weitergeben können
  • Kombination mit DSGVO-Prüfungen in einer einzigen Plattform, was doppelten Aufwand vermeidet
  • Automatisch vorausgefüllte Barrierefreiheitserklärung, die alle gesetzlich geforderten Angaben enthält und nur noch final geprüft werden muss

Unser Tool ist so gestaltet, dass auch Nicht-Entwickler damit arbeiten können. Ein deutschsprachiges Interface, Ampel-Indikatoren für den Status und direkter Support durch unser Team senken die Einstiegshürden erheblich. Agenturen berichten, dass sie den Aufwand für Web-Audits mit decareto um bis zu 70 Prozent reduzieren konnten.

Möchten Sie sehen, wie decareto in Ihrem Agenturalltag funktioniert? Jetzt kostenlos testen und noch heute den ersten Barrierefreiheits-Scan starten.

Dieser Text wurde mit Hilfe von KI erstellt und könnte Fehler beinhalten.

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