Ja, auch Freelancer und Solo-Selbstständige müssen die DSGVO einhalten, wenn sie eine eigene Website betreiben. Die Verordnung gilt unabhängig von Unternehmensgröße oder Rechtsform, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, und das tut nahezu jede Website. Die folgenden Abschnitte beantworten die häufigsten Fragen rund um die DSGVO-Website-Prüfung für Selbstständige.
Gilt die DSGVO überhaupt für Freelancer und Solo-Selbstständige?
Ja, die DSGVO gilt vollumfänglich für Freelancer und Solo-Selbstständige. Die Verordnung unterscheidet nicht nach Unternehmensgröße oder Umsatz. Wer als Verantwortlicher personenbezogene Daten verarbeitet, ist an die DSGVO gebunden, und das trifft auf jeden Website-Betreiber zu, sobald Nutzerdaten wie IP-Adressen oder Kontaktformulardaten erfasst werden.
Viele Selbstständige gehen davon aus, dass die DSGVO nur für größere Unternehmen relevant ist. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Bereits das Einbinden eines einzigen externen Dienstes, zum Beispiel Google Analytics, eines eingebetteten YouTube-Videos oder eines Kontaktformulars mit E-Mail-Funktion, löst datenschutzrechtliche Pflichten aus. Als Verantwortliche im Sinne von Art. 4 DSGVO müssen Selbstständige sicherstellen, dass sie diese Pflichten kennen und erfüllen.
Praktisch bedeutet das: Eine Datenschutzerklärung ist Pflicht, Cookies und Tracker müssen korrekt behandelt werden, und Nutzer müssen bei einwilligungspflichtigen Diensten vorab um Erlaubnis gebeten werden. Diese Anforderungen gelten für den freiberuflichen Texter genauso wie für die Einzelunternehmerin im Beratungsbereich.
Welche DSGVO-Risiken entstehen durch eine typische Freelancer-Website?
Eine typische Freelancer-Website enthält häufig mehrere datenschutzrechtliche Schwachstellen, ohne dass der Betreiber davon weiß. Zu den häufigsten Risiken zählen fehlende oder veraltete Datenschutzerklärungen, Cookies und Tracker, die ohne gültige Einwilligung gesetzt werden, sowie externe Dienste, die Daten in Drittländer übertragen.
Konkrete Risikoquellen auf einer typischen Freelancer-Website sind unter anderem:
- Webanalyse-Tools: Dienste wie Google Analytics setzen Cookies und übertragen Daten an US-Server. Ohne korrekt eingerichtetes Consent-Management ist das problematisch.
- Eingebettete Inhalte: YouTube-Videos, Google Maps oder Social-Media-Buttons laden externe Ressourcen und übermitteln dabei Nutzerdaten, oft bereits beim Seitenaufruf.
- Kontaktformulare: Werden Formulardaten unverschlüsselt übertragen oder an E-Mail-Dienste weitergeleitet, entstehen zusätzliche Pflichten.
- Veraltete Datenschutzerklärung: Wird die Website aktualisiert, zum Beispiel durch ein neues Plugin oder einen neuen Dienst, muss die Datenschutzerklärung entsprechend angepasst werden. Das wird häufig vergessen.
- Fehlender oder mangelhafter Consent-Banner: Ein Consent-Banner, der alle Cookies standardmäßig aktiviert oder keine echte Ablehnungsmöglichkeit bietet, erfüllt die rechtlichen Anforderungen nicht.
Besonders kritisch ist, dass viele dieser Probleme unsichtbar sind. Wer seine Website nicht aktiv prüft, bemerkt Verstöße oft erst dann, wenn bereits eine Beschwerde oder eine Abmahnung vorliegt.
Was prüft eine DSGVO-Website-Prüfung konkret?
Eine DSGVO-Website-Prüfung untersucht systematisch, welche Daten eine Website verarbeitet, auf welcher Rechtsgrundlage das geschieht und ob die technischen und organisatorischen Maßnahmen den Anforderungen der Verordnung entsprechen. Im Mittelpunkt stehen Cookies, externe Dienste, Consent-Management und die Datenschutzerklärung.
Im Einzelnen umfasst eine strukturierte DSGVO-Website-Prüfung typischerweise folgende Bereiche:
- Cookie-Analyse: Welche Cookies werden gesetzt, wann werden sie gesetzt und sind sie korrekt kategorisiert?
- Externe Dienste und Tracker: Welche Drittanbieter werden eingebunden, welche Daten übertragen sie und in welche Länder?
- Consent-Banner: Wird die Einwilligung korrekt eingeholt, bevor einwilligungspflichtige Dienste geladen werden?
- Datenschutzerklärung: Werden alle eingesetzten Dienste vollständig und korrekt beschrieben? Ist die Erklärung aktuell?
- Unterseiten: Gelten die Einstellungen der Startseite auch für alle weiteren Seiten der Website?
Eine manuelle Prüfung all dieser Punkte ist zeitaufwändig und fehleranfällig. Gerade für Selbstständige, die sich nebenbei um ihre Website kümmern, ist ein strukturierter, automatisierter Ansatz deutlich praktikabler.
Wie oft sollten Selbstständige ihre Website auf DSGVO-Konformität prüfen?
Selbstständige sollten ihre Website mindestens einmal jährlich auf DSGVO-Konformität prüfen, zusätzlich aber immer dann, wenn Änderungen an der Website vorgenommen werden. Jede neue Funktion, jedes neue Plugin oder jeder neue externe Dienst kann neue datenschutzrechtliche Pflichten auslösen.
Folgende Ereignisse sollten immer eine erneute Prüfung auslösen:
- Installation eines neuen Plugins oder Tools
- Wechsel des Webhosters oder des Content-Management-Systems
- Einbindung neuer Dienste wie Newsletter-Tools, Buchungssysteme oder Chat-Widgets
- Änderungen an der Datenschutzerklärung oder dem Consent-Banner
- Rechtliche Änderungen, zum Beispiel neue Urteile zu bestimmten Diensten
Das Problem bei rein anlassbezogenen Prüfungen ist, dass Änderungen manchmal unbemerkt stattfinden, etwa wenn ein Plugin automatisch aktualisiert wird und dabei neue externe Dienste einbindet. Eine kontinuierliche Überwachung ist deshalb langfristig die zuverlässigere Strategie.
Was droht Freelancern bei DSGVO-Verstößen auf der Website?
DSGVO-Verstöße auf einer Freelancer-Website können Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände, Beschwerden bei Datenschutzbehörden und behördliche Untersuchungen nach sich ziehen. Die Aufsichtsbehörden können Bußgelder verhängen, die sich nach Schwere des Verstoßes und den Umständen des Einzelfalls richten.
Für Selbstständige besonders relevant ist das Abmahnrisiko. Im gewerblichen Bereich können Mitbewerber Datenschutzverstöße auf Websites abmahnen, wenn sie gleichzeitig einen Wettbewerbsverstoß darstellen. Das betrifft insbesondere fehlende oder unvollständige Datenschutzerklärungen sowie Cookies, die ohne Einwilligung gesetzt werden.
Daneben können betroffene Personen Beschwerden bei der zuständigen Datenschutzbehörde einreichen. Die Behörde prüft dann, ob ein Verstoß vorliegt, und kann Verwarnungen, Anordnungen oder Bußgelder aussprechen. Auch Schadensersatzansprüche betroffener Personen sind nach Art. 82 DSGVO grundsätzlich möglich.
Wichtig zu verstehen: Das Risiko hängt nicht nur von der Größe des Unternehmens ab, sondern von der Art und Schwere des Verstoßes. Selbstständige sind deshalb nicht automatisch besser geschützt als größere Unternehmen. Dieser Abschnitt stellt keine Rechtsberatung dar. Wenden Sie sich bei konkreten Fragen an eine qualifizierte Datenschutzberatung oder eine Anwaltskanzlei.
Wie können Freelancer ihre Website effizient DSGVO-konform halten?
Freelancer können ihre Website effizient datenschutzkonform halten, indem sie drei Bereiche systematisch angehen: eine aktuelle und vollständige Datenschutzerklärung, ein korrekt konfiguriertes Consent-Management und eine regelmäßige Überprüfung der eingesetzten Dienste. Automatisierte Tools helfen dabei, den Aufwand auf ein realistisches Maß zu reduzieren.
Praktisch empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
- Bestandsaufnahme: Prüfen Sie, welche externen Dienste, Cookies und Tracker Ihre Website einsetzt. Das lässt sich mit einem Website-Scanner deutlich schneller erfassen als manuell.
- Datenschutzerklärung aktualisieren: Stellen Sie sicher, dass alle eingesetzten Dienste vollständig beschrieben sind. Ein Datenschutzgenerator kann dabei helfen, die Erklärung aktuell zu halten.
- Consent-Banner korrekt einrichten: Einwilligungspflichtige Dienste dürfen erst nach aktiver Zustimmung geladen werden. Überprüfen Sie, ob Ihr Banner diese Anforderung erfüllt.
- Regelmäßige Überprüfung einplanen: Legen Sie feste Zeitpunkte für eine erneute Prüfung fest, zum Beispiel quartalsweise oder nach jeder größeren Website-Änderung.
- Dokumentation: Halten Sie fest, wann Sie welche Prüfungen durchgeführt haben. Das ist wichtig, wenn Sie gegenüber einer Behörde nachweisen müssen, dass Sie Ihre Pflichten ernst nehmen.
Der wichtigste Schritt ist, das Thema nicht auf unbestimmte Zeit aufzuschieben. Auch eine einfache, gut gepflegte Website kann DSGVO-konform betrieben werden, wenn die Grundlagen stimmen.
So unterstützt decareto Freelancer bei der DSGVO-Website-Prüfung
Wir haben decareto genau für Situationen entwickelt, in denen gründliche DSGVO-Prüfungen mit begrenzten zeitlichen Ressourcen zusammentreffen. Für Freelancer und Solo-Selbstständige bietet unsere Plattform konkrete Unterstützung:
- Automatisierter Website-Scan: Unsere Software prüft Ihre Website auf Cookies, Tracker, externe Dienste und Consent-Banner, typischerweise in Minuten statt Stunden.
- Klarer Risiko-Score: Das Scan-Ergebnis zeigt auf einen Blick, wo Handlungsbedarf besteht, priorisiert nach Schweregrad.
- Datenschutzgenerator: Basierend auf dem Scan-Ergebnis können Sie eine passende Datenschutzerklärung erstellen und aktuell halten, verfügbar in 24 Sprachen.
- Kontinuierliche Überwachung: Wir benachrichtigen Sie automatisch, wenn sich an Ihrer Website etwas ändert, das datenschutzrechtlich relevant sein könnte.
- Prüfung passwortgeschützter Bereiche: Auch interne Bereiche Ihrer Website können in den Scan einbezogen werden.
decareto ersetzt keine rechtliche Beratung und garantiert keine vollständige DSGVO-Konformität. Unsere Software identifiziert typische Schwachstellen und unterstützt Sie dabei, strukturiert und nachvollziehbar vorzugehen. Testen Sie decareto und verschaffen Sie sich einen klaren Überblick über den Datenschutzstatus Ihrer Website: Jetzt kostenlos starten.
Dieser Text wurde mit Hilfe von KI erstellt und könnte Fehler beinhalten.
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